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Gebühren der Musikschule


Gerade zu Beginn der musikalischen Ausbildung hat sich die Gruppe als gut geeignete Unterrichtsform herausgebildet. Im Musikgarten ist ein Elternteil dabei, damit sich das Kind sicher und geborgen fühlt. In der Musikalischen Frühförderung fühlt sich das 4-jährige Kind in der Gemeinschaft von Gleichaltrigen sehr wohl. Das Programm JeKi beginnt im ersten Grundschuljahr im gewohnten Klassenverband und wird ab dem zweiten Jahr in Kleingruppen fortgesetzt. In der Praxis hat sich je nach Instrument und Gruppenzusammensetzung die Zahl von zwei bis vier Schüler/innen als besonders günstig erwiesen. Es werden nur alters- und entwicklungsmäßig homogene Gruppen gebildet. Entstehen im Laufe der musikalischen Ausbildung Leistungsunterschiede, können die Gruppen dem jeweiligen Leistungsstand angepasst werden, wobei der Unterricht für Fortgeschrittene im Laufe der Entwicklung später als Einzelunterricht fortgesetzt werden kann.

Gebührensatzung der Musikschule [Download PDF]



Anmeldeformular der Musikschule [Download PDF]

Sozialermäßigungen/Befreiungen

Inhaber des Dorsten-Passes erhalten eine Ermäßigung von 60 % der jeweils geltenden Gebühren.

Im Programm „JeKi“ sind Inhaber des Dorsten-Passes von den Gebühren befreit. Eine Gebührenbefreiung ist außerdem möglich, wenn Sie folgende Leistungen beziehen:
- Lebensunterhalt nach SGB II, Sozialgeld nach SGB XII
- Wohngeld und Lastenzuschuss nach dem Wohngeldgesetz
- Kindergeldzuschlag nach § 6a Bundeskindergeldgesetz
- Ausbildungshilfe
- Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz


Geschwisterermäßigung

Besuchen aus einer Familie mehrere Kinder die Musikschule, wird bei zwei Kindern eine Geschwisterermäßigung von 20 %, bei drei Kindern 30 % usw. bis höchstens 50 % des Gesamtbetrages gewährt. Im Programm „JeKi“ gibt es ebenfalls eine Geschwisterermäßigung. Für das erste Kind wird der volle Beitrag erhoben, für weitere Kinder wird eine Ermäßigung von 50 % gewährt.


Unterrichtsgebühr für Erwachsene

Personen mit eigenem Einkommen, die nach Vollendung des 18. Lebensjahres in die Musikschule eintreten, zahlen einen Erwachsenenzuschlag von 20 %.


Abmeldungen, Probezeit

Grundsätzlich sind Abmeldungen zum Ende des Kalenderhalbjahres möglich, die Abmeldefrist beträgt 6 Wochen. Im Programm JeKi ist eine Abmeldung vom Instrumentalunterricht nur zum Ende des Grundschuljahres möglich, die Kündigung muss bis zum 30.04. vorliegen.

Außerdem sind innerhalb der ersten drei Unterrichtsmonate (Probezeit) Abmeldungen ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist zum Ende des Kalendermonats möglich. Diese Probezeit-Regelung gilt nicht im Programm JeKi.


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